Bei den Meisterschaften des NLV Kreis Nordwest e.V. gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der IWB und der DLO folgende Regeln:
1. Veranstalter: | Niedersächsischer Leichtathletik-Verband – Bezirk Weser-Ems – Kreis Nordwest e.V. |
2. Durchführung: | Die Meisterschaften werden nach der IWB und der DLO in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. |
3. Startberechtigungen: | Teilnahmeberechtigt für die Meisterschaften sind die Mitglieder aller ammerländer, friesländer und wilhelmshavener Vereine, die Mitglied des Niedersächsischen Leichtathletik-Verbandes sind. Auswertige Vereine sind bei allen Meisterschaften zugelassen |
4. Vorläufe, Zwischenläufe, Endläufe oder Endkämpfe: |
Der Ausrichter legt für die Sprintwettbewerbe anhand der Anzahl der gemeldeten bzw. der tatsächlich gestarteten Teilnehmer fest, ob Endläufe durchgeführt werden. Aus allen Läufen kommen die Sieger der Vorläufe sowie weitere Zeitschnellste weiter. In den Sprung- und Wurfwettbewerben erhält jeder Teilnehmer drei Versuche. Bei der Jugend U16 und U14 kommen die jeweils acht Besten und die auf dem achten Platz mit gleicher Leistung liegenden Teilnehmer in den Endkampf mit drei weiteren Versuchen. Bei acht und weniger Teilnehmer in den Wurf- und Sprungwettbewerben Wettbewerben entfällt der Vorkampf; jeder Teilnehmer hat dann sechs Versuche. |
5. Organisationsbeiträge: | Die Organisationsgebühren werden für Vereine, die dem NLV Kreis Nordwest angehören, nur für die TATSÄCHLICH gestarteten Teilnehmer per Rechnung erhoben. Alle anderen Verein zahlen sie vor Ort in bar |
6. Meldungen: | Meldungen sind unter Beachtung des jeweiligen Meldeschlusses (siehe dazu entsprechende Ausschreibung) über www.ladv.de abzugeben. Von Meldungen per E-Mail ist abzusehen |
7. Auszeichnungen: | Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel „KREISMEISTER 2025“. In den Schüler-klassen werden außerdem die Plätze eins bis drei jeder Disziplin (außer Staffeln) mit einer Medaille geehrt. Jeder Teilnehmer der Kreismeisterschaften erhält eine Urkunde. |
8. Ergebnislisten und Urkunden: | Ergebnislisten und Urkunden werden, sofern sie nicht am Tage der Veranstaltung ausgegeben werden, den Vereinen nachgesandt. |
9. Kampfrichter: | Zur reibungslosen Durchführung der Meisterschaften ist jeder meldende Verein verpflichtet, entsprechend der eigenen gemeldeten Athletenzahl genügend Kampfrichter und Helfer zu stellen. Bei 1 und 2 Startern kein KaRi/Helfer, bei 3 bis 5 Startern 1 KaRi/Helfer, ab 6 Startern 2 KaRi/Helfer, ab 11 Startern 3 KaRi/Helfer usw. bis max. 5 KaRi/Helfer pro Verein. Für jeden nicht gestellten KaRi/Helfer hat der Verein 25,00 € Euro zu zahlen. Das gilt für kreiseigene und kreisferne Vereine. Sie müssen bis zum Meldeschluss dem ausrichtenden Verein namentlich per Mail gemeldet werden.Am Wettkampftag melden sich die KaRi/Helfer 30 Min. vor Beginn bei der Wettkampfleitung. |
10. Haftung: | Veranstalter und Ausrichter der Meisterschaften übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden. |
Organisationsbeiträge: |
Schüler |
Erwachsene + Jugend |
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Einzelmeldung |
3,00 € |
5,00 € |
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Mehrkampfmeldung |
8,00 € |
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Staffelmeldung |
5,00 € |
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Crosslauf | 4,00 € | 6,00 € |